Einen Baum zu fällen ist ein schwieriges
Unterfangen, wobei
stets die Frage zu stellen ist, ob man überhaupt die Berechtigung für
den Fällvorgang besitzt. Hintergrund einiger Verbote ist das
Baumschutzgesetz, sowie andere Verordnungen. Befindet sich der Baum
inmitten eines Wohngebiets muss zumeist ein Unternehmen mit der
risikoreichen Fällung beauftragt werden. Falls die Voraussetzungen
jedoch alle erfüllt sind und es an die Arbeit gehen kann, sind einige
Punkte zu beachten.
Vor der Fällung muss das Werkzeug in Form einer Kettensäge
vorhanden sein, falls eine Motorsäge benutzt wird, muss eine
entsprechende Verlängerungsschnur oder Kabeltrommel zur Verfügung
stehen. Das wichtigste bei der Fällung ist das Tragen geeigneter
Schutzkleidung. Die Schutzkleidung besteht neben den Kleidern aus einem
Helm mit Visier.
Die Fällung beginnt mit der Festlegung der Fallrichtung,
diese sollte so risikolos wie möglich bestimmt werden. Bei der
Bestimmung der Fallrichtung des Baumes sollte insbesondere auf Häuser
und Straßen geachtet werden. Nach der Bestimmung der Fallrichtung, muss
auf der Seite zu der der Baum fallen soll eine Fallkerbe gesetzt
werden. Die Fallkerbe wird erstellt, indem ein keilförmiges Stück Holz
aus dem Baum herausgeschnitten wird, dieses sollte knapp ein Viertel
des Baumstammes ausmachen.
Der erste Schnitt der Fallkerbe sollte schräg von oben
erfolgen, im Anschluss folgt der horizontale Schnitt. Von der
gegenüberliegenden Seite sollte nun der Fällschnitt erfolgen, dieser
sollte in einem Zug durchgeführt werden. Die Kettensäge muss unbedingt
3 bis 5 Zentimeter oberhalb des Kerbschnittes angesetzt werden, denn
ansonsten könnte sich der Baum aufspalten. Dies könnte den Baumfäller
in eine lebensbedrohliche Situation bringen.
Des Weiteren muss unbedingt beachtet werden, dass zwischen
Fällschnitt und Fallkerbe eine Bruchleiste besteht welche knapp 1
sechstel bis 1 Zehntel des Baumdurchmessers beträgt. Vor der
unmittelbaren Fällung des Baumes ist zu beachten, dass die arbeitende
Person sich in den sicheren Bereich entgegen der Fallrichtung
zurückzieht, dieser ist von Arbeitswerkzeugen und etwaigen Hindernissen
freizuräumen.
Ein wichtiger Sicherheitshinweis beinhaltet, dass sämtliche
Schnitte nur vom Boden auszuführen sind, dies ist nicht nur gefährlich,
sondern auch bei Strafe verboten. Des Öfteren werden Personen
beobachtet, die von einer Leiter aus sägen oder sich direkt im Baum
befinden, insbesondere das Letztere kann durch die Gefahr des
Abrutschens zu ernsthaften, lebensbedrohlichen Zuständen führen.