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Gartengemeinschaft - Heimwerker Tipps - Gartenhaus Baugenehmigung/ Bauantrag

Gartenhaus Baugenehmigung/ Bauantrag





Viele Menschen, die gerade ein nettes Grundstück im Grünen erworben haben oder Großfamilien, die zusätzlich zu ihrem Einfamilienhaus noch einen kleinen Blickfang im heimischen Garten haben möchten, entscheiden sich heutzutage immer wieder dafür ein kleines Gartenhaus zu kaufen oder gar selbst zu bauen.

Natürlich könnte es alles sehr einfach sein und viele würden mit dem Bauen und Basteln am liebsten sofort loslegen, wenn es da nicht die gewissen Vorschriften gäbe, die unbedingt eingehalten werden müssen. So muss man sich erst Gedanken über Größe, Material und auch Lage des Gartenhauses machen, bevor es mit dem Bauen, beziehungsweise Platzieren, losgeht.

Wenn es sich um ein Häuschen handelt, welches Sie nur als kleinen abenteuerlichen Schlafplatz für die Kinder erbauen möchten, dann brauchen Sie keine Baugenehmigung einzuholen. Auch wenn es sich um ein schmales fundamentloses Bauwerk handelt, wo sie sich an verregneten Tagen mit ihrem Buch einfach zurückziehen möchten, brauchen Sie sich nicht die Mühe machen, einen Bauantrag zu stellen.

Überschreitet, beziehungsweise erreicht Ihr geplantes Gartenhaus jedoch die Höchstgrenze und soll es auf einer betonierten Bodenplatte errichtet werden, so ist ein Bauantrag wohl notwendig. Die Kriterien eines Bauantrages sind von Bundesland zu Bundesland immer unterschiedlich und schwankend. Manchmal können Naturfreunde ein Gartenhaus mit einem Raumvolumen von 35 Quadratmetern problemlos und ohne Antrag bauen, während Menschen an anderen Orten bereits für weniger als 30 Quadratmetern eine Genehmigung dafür einholen müssen. Es variiert also enorm und jeder sollte sich individuell darüber informieren, bevor er mit dem Bauen beginnt.

Möchten Sie ein Gartenhaus bauen, dann müssen Sie auf jeden Fall einige Bauvorschriften beachten. Am Besten führen Sie doch vorab ein nettes Gespräch mit Ihrem Nachbarn, denn das kann später Probleme über eventuell ungeplante Grenzüberschreitungen vermeiden. Wenn Sie in Ihrem Nachbarn einen Fürsprecher gefunden haben, dann haben Sie eigentlich schon die größte Hürde überwunden. Natürlich muss dennoch der Mindestabstand zum Nachbarn eingehalten und Kalkulationen durchgeführt werden.

Soll es ein großes Gartenhaus mit Fundament werden, wird das Amt Sie ausgiebig nach Material und Größe Ihres geplantes Werkes befragen. Außerdem müssen Sie einen detaillierten Lageplan vorlegen, der über Räume und Anschlüsse Auskunft gibt. Dieser Lageplan wird gründlich unter die Lupe genommen und eventuelle Ungereimtheiten aus dem Weg räumen und Verbesserungsvorschläge anbieten. Im Normalfall ist es nicht schwer, eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn man sich an die Vorschriften hält und das Grundstück den Platz bietet.

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