Viele Menschen, die gerade ein nettes Grundstück im Grünen
erworben haben oder Großfamilien, die zusätzlich zu ihrem
Einfamilienhaus noch einen kleinen Blickfang im heimischen Garten haben
möchten, entscheiden sich heutzutage immer wieder dafür ein kleines
Gartenhaus zu kaufen oder gar selbst zu bauen.
Natürlich könnte es alles sehr einfach sein und viele würden
mit dem Bauen und Basteln am liebsten sofort loslegen, wenn es da nicht
die gewissen Vorschriften gäbe, die unbedingt eingehalten werden
müssen. So muss man sich erst Gedanken über Größe, Material und auch
Lage des Gartenhauses machen, bevor es mit dem Bauen, beziehungsweise
Platzieren, losgeht.
Wenn es sich um ein Häuschen handelt, welches Sie nur als
kleinen abenteuerlichen Schlafplatz für die Kinder erbauen möchten,
dann brauchen Sie keine Baugenehmigung einzuholen. Auch wenn es sich um
ein schmales fundamentloses Bauwerk handelt, wo sie sich an verregneten
Tagen mit ihrem Buch einfach zurückziehen möchten, brauchen Sie sich
nicht die Mühe machen, einen Bauantrag zu stellen.
Überschreitet, beziehungsweise erreicht Ihr geplantes
Gartenhaus jedoch die Höchstgrenze und soll es auf einer betonierten
Bodenplatte errichtet werden, so ist ein Bauantrag wohl notwendig. Die
Kriterien eines Bauantrages sind von Bundesland zu Bundesland immer
unterschiedlich und schwankend. Manchmal können Naturfreunde ein
Gartenhaus mit einem Raumvolumen von 35 Quadratmetern problemlos und
ohne Antrag bauen, während Menschen an anderen Orten bereits für
weniger als 30 Quadratmetern eine Genehmigung dafür einholen müssen. Es
variiert also enorm und jeder sollte sich individuell darüber
informieren, bevor er mit dem Bauen beginnt.
Möchten Sie ein Gartenhaus bauen, dann müssen Sie auf jeden
Fall einige Bauvorschriften beachten. Am Besten führen Sie doch vorab
ein nettes Gespräch mit Ihrem Nachbarn, denn das kann später Probleme
über eventuell ungeplante Grenzüberschreitungen vermeiden. Wenn Sie in
Ihrem Nachbarn einen Fürsprecher gefunden haben, dann haben Sie
eigentlich schon die größte Hürde überwunden. Natürlich muss dennoch
der Mindestabstand zum Nachbarn eingehalten und Kalkulationen
durchgeführt werden.
Soll es ein großes Gartenhaus mit Fundament werden, wird das
Amt Sie ausgiebig nach Material und Größe Ihres geplantes Werkes
befragen. Außerdem müssen Sie einen detaillierten Lageplan vorlegen,
der über Räume und Anschlüsse Auskunft gibt. Dieser Lageplan wird
gründlich unter die Lupe genommen und eventuelle Ungereimtheiten aus
dem Weg räumen und Verbesserungsvorschläge anbieten. Im Normalfall ist
es nicht schwer, eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn man sich an die
Vorschriften hält und das Grundstück den Platz bietet.
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