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Gartenmauern – welche Höhen dürfen sie haben?

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Gartenmauern - welche Höhen dürfen sie haben

Gartenmauern sind langlebige Einfriedungen und können ebenfalls als Dekorationselemente genutzt werden. Bei ihrem Bau müssen allerdings einige Punkte beachtet werden. Darunter finden sich die Höhe, die Sicherheit und der Abstand zu Nachbargrundstücken. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Faktoren wichtig sind und welche Anlaufstellen Ihnen zur Verfügung stehen.

Deutschlandweite Regelungen zu Gartenmauern

Deutschlandweite Regelungen zu Gartenmauern


Bundesweit einheitliche Regelungen zur erlaubten Höhe von Gartenmauern gibt es nicht. Aus diesem Grund fällt es vielen Hobbygärtnern und Hausbesitzern schwer, den Überblick zu behalten.

Erschwerend kommt hinzu, dass es neben verschiedenen Landesverordnungen auch kommunale Vorschriften gibt, die meist auf ortsüblichen Gegebenheiten beruhen. Gibt es in der Umgebung ausschließlich niedrige Mauern, ist die erlaubte Höhe meist geringer, um keine optisch störenden Grundstücksgrenzen zu schaffen. Das ist beispielsweise in München der Fall. Hier ist die maximale Höhe auf anderthalb Meter begrenzt.

Für Einfriedungen liegt die erlaubte Höhe jedoch meist zwischen 1,2 und 1,8 Metern, wobei auch andere Höhen möglich sein können. In diesen Fällen ist jedoch eine Genehmigung erforderlich, die von der Zustimmung des jeweiligen Nachbarn abhängen kann.

Mögliche Anlaufstellen

Mögliche Anlaufstellen
Kontaktieren Sie das zuständige Bauamt vor Baubeginn, um die geltenden Vorschriften in Erfahrung zu bringen und sich über das Nachbarrecht zu informieren. Beide Faktoren spielen eine entscheidende Rolle für die maximale Höhe und den Abstand zum Nachbargrundstück.

Aufgrund des Nachbarrechts können Nachbarn unter anderem Einspruch erheben, wenn sie befürchten, dass die geplante Gartenmauer zu viel Schatten auf ihr Grundstück werfen wird. Durch eine Vergrößerung des Abstands lassen sich diese Einwände eventuell ausräumen. Ohne jegliche Einwände beträgt der Mindestabstand 50 Zentimeter. Bei Gartenmauern auf dem eigenen Grundstück, die als dekorative Elemente dienen, muss das Nachbarrecht nicht berücksichtigt werden.

Genehmigungspflicht

Die Genehmigungspflicht für den Bau einer Gartenmauer ist abhängig von der Höhe und der jeweiligen Region. Handelt es sich lediglich um eine symbolische Einfriedung, die nicht höher als 90 Zentimeter ist, wird in der Regel keine Genehmigung benötigt, auch das Nachbarschaftsrecht findet keine Anwendung. Dennoch sollten Sie das Bauamt im Vorfeld kontaktieren, um spätere Schwierigkeiten auszuschließen. Gleichermaßen verhält es sich bei dekorativen Gartenmauern ohne Auswirkungen auf die Grundstücksgrenzen oder die Nachbarn.

Die Genehmigungspflicht greift bei Mauern, die als Sichtschutz dienen und aus diesem Grund deutlich höher angelegt werden. Sie haben direkten Einfluss auf das Gesamtbild der Nachbarschaft und können zusätzlich ein Sicherheitsrisiko oder eine Beeinträchtigung darstellen.

In naturnahen Wohnregionen mit Wäldern, Naturschutzgebieten oder Biotopen kann es grundlegend verboten sein, eine Gartenmauer oder einen Zaun zu errichten. Der Grund dafür ist in der Begrenzung von Wildtieren zu finden. Das zuständige Bauamt kann auch darüber Auskunft geben. Die Genehmigungspflicht oder das Verbot kann in direkter Hausnähe eventuell entfallen, wenn eine Mauer als Schutz und Sicherung dienen soll.

Expertentipp

Schauen Sie sich in Ihrem Wohngebiet um und ziehen Sie andere Grundstücke mit Gartenmauern als Orientierung und falls nötig als Referenz heran. Prüfen Sie, ob höhere Abgrenzungen als Sichtschutz nur gegenüber den Nachbarn üblich sind oder ob eine komplette Einfriedung des eigenen Grundstücks möglich ist. Durch eine praktische Recherche erhalten Sie einen umfassenden Eindruck und können bei einer eventuellen Ablehnung Ihres Bauvorhabens Widerspruch einlegen und Beispiele vorlegen.

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