Pappeln gehören in den gemäßigten Klimazonen der Erde zu den am weitverbreitetsten Baumarten. Sie wachsen vorrangig an Flussufern bzw. in Wäldern und werden vielfach zur Gewinnung von Holz, Papier bzw. als Energiequelle kultiviert. Es handelt sich um sommergrüne Bäume, die eine Wuchshöhe von bis zu 45 Metern erreichen können. Ihre Borke besitzt eine gräulich-braune Färbung und ist je nach Unterart glatt bzw. rau strukturiert.
Pappeln erreichen mit rund 100 Jahren ein hohes Lebensalter, wobei sie durch ein schnelles Wachstum charakterisiert sind. Rund einen Meter wächst die Pappel pro Jahr. Die bekanntesten Unterarten dieser Gattung im deutschen Sprachraum sind die Schwarzpappel, die Balsam-Pappel, die Zitterpappel bzw. Espe sowie die Silber- bzw. Weiß-Pappel.
Wann darf ich einen Baum fällen?
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Pappel, die sich z. B. auf dem eigenen Grundstück befindet, zu fällen, der sollte sich mit der entsprechenden Baumschutzverordnung auskennen. Geschützt sind hiernach einstämmige Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern sowie mehrstämmig ausgebildete Bäume, in dem Fall, dass einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 Zentimetern aufweist. Alle Pappelarten mit Ausnahme der Silberpappel fallen nicht unter diese Verordnung.
Unabhängig von der genannten Baumschutzverordnung gilt die Regel, dass das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes bzw. gärtnerisch kultivierter Flächen grundsätzlich verboten ist. Oftmals muss bei der städtischen Verwaltungsinstanz (z. B. dem Rathaus) eine Befreiung beantragt werden, um einen Baum zu fällen.
Gründe eine Pappel zu fällen

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gründe, die das Fällen von Pappeln rechtfertigen. Hierzu zählen der Krankheitsbefall des Baumes, eine drohende Umsturzgefahr, eine geplante Umgestaltung des Grundstückes sowie Schäden durch Wurzelausläufer.
Pappeln sind besonders für Pilzkrankheiten anfällig, in deren Verlauf einzelne Triebe absterben und der Baum somit zur Gefahr für die umstehenden Bäume und Grundstücke wird.
Da Pappeln Flachwurzler sind, sind sie im Vergleich zu anderen Baumarten sturmanfällig. Gerade ältere Exemplare drohen im Verlauf eines Sturmes umzustürzen, was einen großen Schaden anrichten kann. Ein Baumkontrolleur entscheidet, ob ein Baum noch über Standfestigkeit verfügt bzw. ob er zur Sicherheit gefällt werden muss.
Stehen die Pappeln einer Grundstücksumstrukturierung oder einem Neubauvorhaben im Weg, so muss vor dem Fällen des Baumes in der Regel eine Genehmigung der zugehörigen Kommune eingeholt werden. Haben Sie das Einverständnis erhalten, ist es ratsam, nicht nur den Baum zu fällen, sondern auch den Stumpf zu entfernen, da Pappeln häufig viele Schösslinge entwickeln, die wiederum zu neuen Bäumen heranwachsen können.
Expertentipp
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Pappel zu fällen, sollten Sie berücksichtigen, dass dies nur in der Zeit von Oktober bis März geschehen darf. Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass Baumfällarbeiten nur außerhalb der Vogelbrutsaison durchgeführt werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden, falls ich eine Pappel auf meinem Grundstück fällen will?
Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ist der erste Ansprechpartner, falls es darum geht, einen Baum fällen zu wollen. Die Behörden erteilen die Genehmigung, die für das legale Entfernen eines Baumes nötig ist.
Muss eine Pappel geschnitten werden?
Pappeln gehören zu denjenigen Baumarten, die grundsätzlich nicht beschnitten werden müssen. Haben sie ein hohes Alter erreicht, kann es vorkommen, dass Äste des Baumes abbrechen und herunterstürzen. Hier sollten präventiv brüchige Äste entfernt werden.
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