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Rasenmähen – zu welcher Uhrzeit ist es erlaubt?

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Rasenmähen - zu welcher Uhrzeit ist es erlaubt

Damit eine Rasenfläche schön gleichmäßig aussieht, nicht von Unkraut durchwachsen wird und im Sommer nicht vertrocknet, benötigt sie die richtige Pflege. Dazu gehört vor allem das regelmäßige Rasenmähen. Die meisten Rasenmäher sind sehr laut, weshalb sich die Nachbarn gestört fühlen, wenn sie gerade ein Nickerchen machen oder gemütlich im Garten entspannen wollen. Um allzu häufige Streitigkeiten zu vermeiden, gibt es Gesetze, in denen festgelegt ist wann Sie mähen dürfen und wann nicht.

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung


Seit dem Jahr 2002 regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung einheitliche Zeiten für ganz Deutschland, in denen festgehalten ist wann laute Gartengeräte wie beispielsweise Rasenmäher verwendet werden dürfen. Sie legt fest, dass man in Wohngebieten nur an Werktagen zwischen 7:00 und 20:00 mähen darf. Das bedeutet von Montag bis Samstag, sofern es sich nicht um einen Feiertag handelt. Am Sonntag, wenn die meisten Menschen ihren Garten in Ruhe genießen möchten ist das Mähen verboten.

Ausnahmen durch TA Lärm

Ausnahmen durch TA Lärm
Zusätzlich gelten jedoch die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Laut ihnen sind Geräte, die weniger als 50 Dezibel Lärm verursachen von den zeitlichen Beschränkungen ausgenommen. Das betrifft Mähroboter und leise elektrische Rasenmäher. Auch mit rein mechanisch betriebenen Mähern, die keinen Motorenlärm verursachen, dürfen Sie am Sonntag oder in der Nacht Ihren Rasen mähen.

Andererseits gibt es auch besonders laute Geräte, für die noch strengere Bestimmungen gelten. Dazu gehören unter anderem Rasenkantentrimmer und benzinbetriebene Motorhacken, die man zum Mähen von besonders hohem Gras oder stark überwucherten Flächen einsetzt. Diese dürfen Sie nur an Werktagen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr verwenden.

Weitere Regelungen

Zusätzlich können Kommunen weitere Einschränkungen der Mähzeiten festlegen. Daher ist es ratsam sich beim Einzug in ein neues Heim mit Garten bei dem zuständigen Gemeindeamt zu erkundigen, welche lokalen Regelungen gelten. Mähen außerhalb der erlaubten Zeiten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000,00 Euro bestraft werden kann.

In Österreich und der Schweiz gibt es keine bundesweiten Regelungen. Jedes österreichische Bundesland und jede Gemeinde darf eigene Bestimmungen erlassen, muss dies aber nicht. In der Schweiz sind die Gemeinden zuständig. So können sich die erlaubten Zeiten auch zwischen benachbarten Orten stark unterscheiden.

Expertentipp

Auch wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften exakt einhalten, kann es nützlich sein sich mit den Nachbarn abzusprechen. Das gilt insbesondere, wenn ein Nachbar ein Baby oder Kleinkind hat, das auch tagsüber schläft. Eine Arbeitsunterbrechung zur Mittagszeit gibt Ihnen Gelegenheit sich zu erholen und erspart den Eltern eine Menge Stress durch ein übermüdetes Kind.

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