Das Edelweiß gilt als charakteristische Pflanze unserer heimischen Hochgebirgsregionen. Es ist jedoch auch im Gartenfachhandel erhältlich und macht sich vor allem in Steingärten im alpinen Stil hervorragend. Aufgrund des ungewöhnlich behaarten Aussehens ist es bei vielen Gartenfreunden beliebt.
Da es genügsam und robust ist, benötigt Edelweiß im Garten nur wenig Pflege und sieht dennoch hochinteressant und attraktiv aus. Lediglich Schnittmaßnahmen können gelegentlich sinnvoll sein. Wie und wann Sie diese ausführen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der richtige Zeitpunkt für den Rückschnitt
Sofern keine Erkrankung oder ein Schädlingsbefall vorliegt, sollte ein Edelweiß höchstens zweimal pro Jahr beschnitten werden. Der erste Schnitt erfolgt im Frühjahr vor dem neuen Austrieb. Er dient dazu über den Winter abgestorbene Pflanzenteile zu entfernen. Der zweite Schnitt sollte im Herbst unmittelbar nach dem Verblühen stattfinden, um die Staude attraktiv zu halten und ihr eine unnötige Energieverschwendung für die Bildung von Samen zu ersparen.
Beschnitt im Frühjahr
Im Frühjahr sollten Sie die Pflanze vorsichtig auf vertrocknete Blätter und eingezogene Stängel überprüfen. Sind diese vorhanden, entfernen Sie sie mit einem geraden, glatten Schnitt. Finden sich keine vertrockneten Pflanzenteile, kann der Beschnitt ausbleiben. Manche Experten betrachten ihn generell als unnötig.
Beschnitt im Herbst
Auch der Beschnitt nach dem Verblühen ist nicht überlebensnotwendig für das Edelweiß. Anders als viele andere Pflanzen können sie dadurch nicht zu einer zweiten Blüte angeregt werden. Verzichten Sie auf den Schnitt, wenn Sie Ihr Edelweiß über Samen vermehren möchten. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Rückschnitt ratsam, da er die Pflanze zu einem dichten und kompakten Wuchs anregt.
Schneiden Sie die Blütenstände etwa eine Handbreit über dem Boden ab und geben Sie der Pflanze anschließend etwas Kalk, sollte das Edelweiß nicht bereits in einem kalkhaltigen Boden kultiviert werden.
Expertentipp
Schneiden Sie Edelweiß ausschließlich in Ihrem eigenen Garten. Wild wachsende Exemplare sind sehr selten und stehen unter strengem Naturschutz. Sie dürfen aus diesem Grund weder abgeschnitten, gepflückt noch ausgegraben werden. Bei einem Verstoß drohen hohe Geldstrafen.
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