Ein Gewächshaus ist der Traum von fast jedem Gärtner. Sie können eigenes Gemüse anbauen oder exotische Pflanzen darin überwintern. Bevor dieser Traum allerdings in die Tat umgesetzt wird, sollte Sie sich einigen Gedanken darüber machen.
Was für ein Gewächshaus möchte ich haben? Wo genau soll das Treibhaus stehen und wie groß muss es für mein Vorhaben sein?
Neben diesen Fragen gibt es aber noch etwas wichtigeres. Benötige ich für dieses Gewächshaus eine Genehmigung?
Ist eine Baugenehmigung nötig?
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist nicht für jedes Gewächshaus nötig. Ab einer bestimmten Größe ist ein Gewächshaus, wenn man es juristisch betrachtet, eine bauliche Anlage. Diese darf nicht überall auf dem eigenen Grundstück und ohne Genehmigung erbaut werden.
Ein kleines Gewächshaus kann einfach aufgebaut werden. Dafür wird eine Größe von 40 m³ angenommen. Alles was darüber liegt, benötigt meist eine Genehmigung. Ab welchen genauen Abmessungen ein Treibhaus allerdings eine Baugenehmigung benötigt, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt.
Die benötigten Parameter für die Baugenehmigung
Wie schon geschrieben, ist ein grober Richtwert für eine Baugenehmigung die Größe von 40 m³. Aber nicht nur dieser Wert ist wichtig. Auch die Dauer des Aufstellens kann entscheidend sein. Ein Überwinterungshaus, welches über den Winter aufgebaut wird, wird anders behandelt als ein Gewächshaus, welches durchgehend an seinem Bestimmungsort steht.
Bei dem Standort müssen Sie auf den Abstand zum Nachbargrundstück achten. Dabei dürfen Sie aber auch die Bedürfnisse des Gewächshauses nicht aus den Augen lassen. Ein Treibhaus benötigt zum Beispiel ausreichend Sonne.
Neben dem Standort ist auch der genaue Aufbau wichtig. Besitzt das Haus ein Fundament und welcher Bodenbelag ist darin vorhanden. Sie müssen sich auch vorher im Klaren sein, ob das Treibhaus eine Heizung benötigt. Beachten müssen Sie auch, ob das Gewächshaus außerorts oder innerorts steht.
Die Genehmigungspflicht nach Bundesländern

Ob ein Gewächshaus genehmigungspflichtig ist oder nicht, erfahren Sie in der Landesbauverordnung. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung, in dem sich die Kriterien ähneln, aber in ihren Werten oft unterscheiden.
Zu diesen Werten gehören zum Beispiel die Firsthöhe und die Gesamtgröße des Treibhauses. Diese sind in einigen Bundesländern ähnlich, unterscheiden sich aber in anderen Bundesländern.
Diverse Unterschiede finden sich auch in der Grundfläche des Gewächshauses. Am besten holen Sie sich die Informationen auf dem Bauamt ihrer Gemeinde, um zu sehen, ob ihr Vorhaben eine Genehmigung benötigt.
Die Beantragung einer Baugenehmigung
Wenn Sie ein Gewächshaus errichten möchten, bei dem eine Bauantrag nötig ist, müssen Sie einige Unterlagen zusammentragen. Dazu gehört zuerst das Antragsformular. Daneben ist zum Beispiel auch eine Baubeschreibung, ein Lageplan, in dem das geplante Gewächshaus eingezeichnet ist, und die Bauvorlagen nötig.
Ob allerdings noch andere wichtige Unterlagen nötig sind, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Baubehörde. Diese kann ihnen genau aufschlüsseln, welche Unterlagen Sie benötigen. Geben Sie möglichst alle Unterlagen zusammen ab. So zieht sich der Genehmigungsprozess nicht allzu sehr in die Länge.
Expertentipp
Bevor Sie ein Gewächshaus bauen, scheuen Sie nicht den Gang zum Nachbarn. Besprechen Sie mit ihm das Vorhaben und erklären Sie, wie das Gewächshaus aussehen soll und wo es auf ihrem Grundstück steht. So kann ihr Nachbar schon vor dem Bau seine Bedenken äußern. Vielleicht finden Sie einen Kompromiss, wenn die Nachbarschaft mit einigen Dingen nicht einverstanden ist. So gehen Sie einem eventuellen späteren Streit, der sich über Jahre hinziehen kann, aus dem Weg. Denken Sie daran, dass eine gute Nachbarschaft ein ruhiges Leben ermöglicht.
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