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Tiere im Garten begraben

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Tiere im Garten begraben

Wenn ein geliebtes Haustier stirbt, haben viele Tierbesitzer den Wunsch, es wie einen Menschen zu begraben und ihm einen Grabstein oder ein Kreuz zu setzen, an dem sie seiner Gedenken können. Kinder haben oft auch das Bedürfnis gefundene tote Wildtiere in einem Begräbnisspiel zu bestatten. Doch für das Begraben von Tierkörpern gibt es eigene Vorschriften, die auch aus gesundheitlichen Gründen eingehalten werden müssen. Was also ist zu beachten, wenn man Tiere im Garten begraben möchte?

Ist das Begraben von Tieren im Garten gestattet?

Grundsätzlich ist das Begraben von Tieren in Deutschland nur außerhalb des eigenen Grundstückes gänzlich verboten. Die Bestattung eines eigenen Haustieres im eigenen Garten ist daher in den meisten Fällen zulässig. Allerdings darf sich der Garten nicht in einem Naturschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet befinden. Wer ein fremdes Tier oder Wildtier tot auffindet, sollte den Fund beim Ordnungsamt melden, damit der Tierkörper gesetzeskonform entsorgt wird.

In Österreich ist das Begraben von einem einzelnen Tier im Garten zulässig, wenn es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt. Auskunft über die Zulässigkeit beziehungsweise den vorgeschriebenen Abgabeort für den Tierkörper gibt es dort auf dem zuständigen Gemeindeamt.

In der Schweiz ist die Beerdigung von Tieren im Garten bis zu einem Maximalgewicht von 10 kg gestattet. Auch dort darf der Garten jedoch nicht in einer Grundwasserschutzzone oder in einem Grundwasserschutzareal liegen.

Welche Tiere darf man im Garten begraben?

Welche Tiere darf man im Garten begraben

Auch in Deutschland ist die Zulässigkeit des Begräbnisses im Garten von der Größe des Tieres abhängig. Ab wann ein Tier als zu groß zu betrachten ist, ist aber nicht eindeutig definiert. Die Bestattung von Vögeln, Hamstern und Meerschweinchen ist jedoch auf jeden Fall gestattet. Bei Tieren ab etwa der Größe eines Schäferhundes empfiehlt es sich, bei der Gemeinde oder Kommune nachzufragen, ob die Bestattung dort als zulässig bewertet wird.

Ist das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, ist die Bestattung im Garten nicht zulässig. Es ist auch immer ratsam zu überlegen, ob von dem Tierkörper eine Gesundheitsgefahr für andere Tiere ausgehen könnte. Tiere, die eingeschläfert wurden dürfen ebenfalls nicht im Garten bestattet werden, da dadurch Narkosemittel in das Grundwasser geraten könnten.

Was ist vor der Beerdigung zu bedenken?

Was ist vor der Beerdigung zu bedenken
Wenn es sich bei dem Garten um ein gemietetes Grundstück handelt, ist vor der Beerdigung des Tieres auch eine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Wird sie verweigert, oder rechnet der Besitzer damit, dass er in Zukunft umziehen wird, ist ein Tierfriedhof meist die beste Alternative.

Welche Vorschriften gelten für das Grab?

Das Grab muss in Deutschland einen bis zwei Meter von der nächsten Grundstückgrenze entfernt sein. Eine Tiefe von mindestens 50 cm ist vorgeschrieben. Besteht die Gefahr, dass andere Tiere in dem Garten graben, ist es ratsam noch tiefer zu graben, damit der Tierkörper nicht wieder ausgegraben oder gar gefressen wird. Der Körper sollte in schnell verrottendes Material eingewickelt bestattet werden. Dafür reicht Zeitungspapier aus. Es darf sich aber auch um andere Gegenstände, wie ein Tuch oder einen Sarg aus Pappe, handeln. Nicht verrottendes Material, wie eine Plastiktasche, ist verboten.

In der Schweiz gilt, dass das Grab mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel und entfernt von Wasserquellen liegen muss, damit kein Risiko besteht, dass das Wasser verunreinigt wird. Es muss jedoch mindestens 1,20 m tief sein. Auch dort ist Plastik verboten. Ein Sarg aus verrottendem Material, wie Pappe oder Holz, ist jedoch zulässig.

Expertentipp

Ist die Bestattung des geliebten Haustieres im Garten nicht möglich und liegt der nächste Tierfriedhof zu weit entfernt, um das Grab oft genug besuchen zu können, gibt es zwei weitere Möglichkeiten:

Man kann den Tierkörper in einem Tierkrematorium einäschern lassen und danach die Asche des Tieres im Garten bestatten. Für das Grab gelten dann dieselben Bestimmungen, wie für das direkte Begraben eines Tierkörpers.

Ist auch das nicht möglich, zum Beispiel, weil es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt oder der Vermieter seine Zustimmung verweigert, empfiehlt sich ein Gedenkstein oder das Pflanzen einer Gedenkpflanze. Das kann an einem Lieblingsplatz des Tieres erfolgen, ohne dass Abstandsregeln einzuhalten sind. Diese Lösung bietet sich auch dann an, wenn ein Tier verlorengegangen ist oder man den Körper aus irgendeinem Grund nicht zurückerhalten hat.

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Lisa ist begeisterte Hobby-Gärtnerin. Sie hat nicht nur einen bunten Garten mit Teich direkt vor ihrem Haus, sondern auch noch einen Schrebergarten, auf dem sie viel Gemüse anbaut. Als Garten-Redakteurin konnte sie ihr Hobby zum Beruf machen.

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