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Welche Ruhezeiten Sie beim Rasenmähen beachten müssen

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Welche Ruhezeiten Sie beim Rasenmähen beachten müssen

Endlich ist der Winter vorbei und der heimische Garten lockt mit erblühten Trieben und Knospen. Auch der Rasen kommt wieder zu Kräften und lädt mit seinem satten Grün zum Verweilen ein. Grund genug für erste Gartenarbeiten, um den heimischen Garten auf Vordermann zu bringen. Fleißige Hobbygärtner sollten sich zuvor jedoch mit den Regelungen zum Lärmschutz vertraut machen, denn sonst kann Ärger drohen. Was Sie insbesondere bei lärmintensiven Arbeiten wie Rasenmähen beachten sollten, erfahren Sie hier!

Welche Ruhezeiten Sie beachten müssen

Welche Ruhezeiten Sie beachten müssen


Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – so heißt die Verordnung, die umfangreiche Regelungen enthält, wann und wie Sie Ihren Rasen mähen dürfen. Die sperrig klingende Verordnung untersagt dabei nicht nur den Einsatz von Rasenmähern zu bestimmten Uhrzeiten. Auch andere geräuschintensive Geräte wie Laubbläser sind vom Lärmschutz betroffen. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Sie sollten sich daher unbedingt die Verordnung zu Herzen nehmen und ihren Inhalt kennen. Zudem kann sich auch ein Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde lohnen, denn viele Gemeinden haben zusätzliche Regelungen erlassen, die mitunter zu beachten sind.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Rasen zwischen 7 und 20 Uhr mähen dürfen. Ausnahmen können diese Regel jedoch einschränken: Besonders laute Gerätschaften wie Motorkettensägen, Vertikutierer, Laubbläser oder Häcksler sind auf Einsatzzeiten zwischen 9 und 13 sowie 15 bis 17 Uhr beschränkt. Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz. An ihnen ist ganztätig von geräuschvollen Gartenarbeiten wie Rasenmähen abzusehen.

Für längere Einsatzzeiten kann die Nutzung eines modernen Mähroboters sorgen. Die intelligenten Helferlein überschreiten dank ihres Elektromotors nicht die Lärmobergrenze von 59 Dezibel und entsprechen mit ihrer Lautstärke der eines herkömmlichen Gesprächs im Freien. Die intelligenten Maschinen nehmen Ihnen also nicht nur vollautomatisiert Arbeit ab, sondern vermeiden auch unnötigen Ärger mit Ihren Nachbarn.

Generell hilft unter Umständen ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn, wenn es mal laut werden sollte. Wer wird schon gern mitten in einer geselligen Gartenrunde von lauten Motorengeräuschen unterbrochen? Gehen Sie deshalb aktiv auf Ihre Nachbarn zu und stimmen Ihre Bedürfnisse miteinander ab. So kann das nachbarschaftliche Verhältnis untereinander in Einklang gebracht werden und Sie können sorgenfrei an die Arbeit gehen.

Expertentipp

Achten Sie darauf, ob Ihre Geräte mit einer grünen Blume gekennzeichnet sind, deren Blüte mit blauen EU-Sternen umringt ist. Das sogenannte EU-Ecolabel lockert die umfangreichen Einschränkungen, sodass Sie Ihr Gerät an Werktagen wie gewohnt zwischen 7 und 20 Uhr nutzen dürfen.

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Bildquellen:

© pixabay.com/Alexas_Fotos
© www.istockphoto.com/JurgaR

Lisa ist begeisterte Hobby-Gärtnerin. Sie hat nicht nur einen bunten Garten mit Teich direkt vor ihrem Haus, sondern auch noch einen Schrebergarten, auf dem sie viel Gemüse anbaut. Als Garten-Redakteurin konnte sie ihr Hobby zum Beruf machen.

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