Platz schaffen mit der Erweiterung des Gartenhauses
Wer einen Garten sein Eigen nennt, weiß die Vorteile eines Gartenhäuschens zu schätzen. Dort finden allerlei Geräte und Accessoires für die Gartenarbeit ihren Platz. Rasenmäher, Fahrrad, Kinderspielgeräte und Gartenschlauch sind gut untergebracht, Gartenmöbel werden in der kalten Jahreszeit untergestellt und empfindliche Pflanzen können hier überwintern. Zudem lässt es sich im Schutz einer Laube gemütlich sitzen, eine Ausweichmöglichkeit, wenn das Wetter nicht ganz mitspielt. Darüber hinaus lässt sich mit dem Gartenhaus der Traum vom eigenen Party- oder Hobbyraum verwirklichen. Gerade die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten können dafür sorgen, dass das Gartenhaus im Laufe der Zeit zu klein wird. Es wird Zeit, an eine Vergrößerung zu denken.
Gute Planung ist gefragt

In den meisten Fällen geht die Erweiterung der Laube nicht ganz ohne Bürokratie über die Bühne. Bereits beim Bau eines Häuschens ist je nach Größe und Region eine Baugenehmigung erforderlich. Steht eine Vergrößerung an, kann eine neue Erlaubnis erforderlich werden. Informieren Sie sich also zuerst bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Danach geht es daran, alle Maße in einem Bauplan festzuhalten. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, wird dieser ebenfalls dafür benötigt.
Kriterien für die Errichtung und Baugenehmigung:
- Genaue Lage – Schrebergartenanlage oder eigenes Grundstück
- Welche Fläche darf bebaut werden?
- Gesamtgröße des Gartenhauses
- Gesamthöhe des Gartenhauses
- Dachform des Gebäudes
- Art der Nutzung
Die Materialien für das Gartenhaus

Ein Gartenhaus aus Holz lässt sich in der Regel unkompliziert vergrößern. Solch eine Anbau ist als Geräteschrank oder in offener Form erhältlich. Am besten erstellen Sie eine Unterkonstruktion für die geplante Erweiterung im Untergrund. Idealerweise sollten die Materialien für das bestehende Gartenhaus sowie den Anbau dieselbe Stärke und Ausführung haben. Im gleichen Zug können Sie das alte Gebäude renovieren und dem kompletten Bau einen einheitlichen Anstrich verleihen.
Ein Steinhaus überdauert viele Generationen und lässt sich unkompliziert erweitern. Dies kann durch festes Mauerwerk oder aber einen Holzanbau erfolgen. Stimmen Sie die beiden Gebäudeteile optisch einheitlich aufeinander ab.
Eine weitere Variante ist die Verwendung von Modulen aus Wellblech, die im Handel erhältlich sind.
Grundsätzlich ist ein Gartenhaus ein vorübergehend genutztes Gebäude. Es darf kein Badezimmer und keine Küche haben und sollte grundsätzlich wieder abbaubar sein. Eingebaute Toiletten, fest verbauter Grill und eine feste Heizung sollten ebenfalls nicht vorhanden sein. In solchen Fällen kann ein Gartenhaus genehmigungsfrei sein. Ist jedoch ein Aufenthaltsraum geplant, in dem man sich öfter aufhält oder wird ein fester Grill eingebaut, unterliegt ein Gartenhaus bereits einer Genehmigung.
Frei von einer Genehmigung ist ein Gartenhaus in einer Schrebergartenkolonie, sofern es das Maß von 24 qm Grundfläche nicht überschreitet. Allerdings darf solch eine Laube nicht dauerhaft bewohnt werden oder als ständiger Wohnsitz dienen.
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