Eine Hecke erfüllt verschiedene Zwecke im Garten. Sie dient als Sichtschutz, kann Kleintieren und Vögeln als Unterschlupf oder Nistplatz dienen. Es ist jedoch möglich, dass Gebüsche und Sträucher irgendwann entfernt werden müssen. Vielleicht ist die Hecke nicht mehr ansehnlich genug oder sie muss einem Bauvorhaben weichen. Dabei gibt es jedoch einige Vorschriften zu beachten. In Deutschland dürfen Hecken in mehreren Monaten im Jahr nicht entfernt oder stark beschnitten werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt.
Geltende Vorschriften
Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes sagt aus, dass Heckenschnitte in Deutschland zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten sind. In dieser Zeit dürfen Sträucher, Gehölze, Gebüsche, Hecken und andere lebende Zäune nicht stark beschnitten oder gar entfernt werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz von Insekten und Vögeln. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar können Hecken wieder gewohnt gestutzt und geschnitten werden.
Das Verbot betrifft vor allem die Gewächse, die in Wohngebieten und Siedlungsbereichen sowie freien Landschaften stehen. Von der Regelung betroffen sind:
- Wallhecken, die mit Gehölz bewachsen sind
- Sträucher und Gebüsche
- Schilfrohr und Röhricht
- lebende Zäune
- Hecken und Büsche
Für Klein- und Hausgärten kann es Ausnahmen geben, allerdings ist auch hier der Tierschutz zu beachten. Haben sich Tiere bereits einen Nistplatz gebaut, ist das Schneiden der Hecke verboten.
Gründe für den begrenzten Zeitraum
Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von heimischen Insekten und Vögeln, die sich in Sträuchern und Gebüschen eine Brut- oder Niststätte gesucht haben. Aufgrund der veränderten Landwirtschaft verringert sich die Anzahl der natürlichen Brutstätten immer weiter und Tiere haben es schwerer einen geeigneten Brutplatz zu finden. Deshalb sollten auch Hobbygärtner einen Teil dazu beitragen, um Nistplätze auf Privatgrundstücken zu schützen und zu schonen.
Teure Verstöße

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss in vielen Regionen mit einem Bußgeld rechnen. Die Nichtbeachtung des Gesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit und das Bußgeld dafür ist je nach Bundesland verschieden. In manchen Gegenden fällt kein Bußgeld an, in anderen Regionen wiederum kann das unerlaubte Schneiden einer Hecke mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Ein schonender Form- oder Pflegeschnitt der Sträucher im Frühling und Sommer ist erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn es dem Pflanzenwachstum zugute kommt und Wildwuchs eingedämmt wird. Das trifft z.B. zu, wenn ein Gebüsch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Das Gleiche gilt für Pflegeschnitte an Obstgehölzen. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Nist-und Brutstätten der Tiere nicht gefährdet oder gestört werden.
Erfordernis einer Genehmigung
Jedem Gartenbesitzer steht es grundsätzlich frei seine Sträucher und Hecken zu schneiden. Allerdings sollte dies nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September erfolgen. Wer seine Hecke oder ein Gehölz außerhalb dieses Zeitraumes entfernen möchte, benötigt eine Sondergenehmigung. Diese wird nach einer Überprüfung durch die zuständige Behörde erteilt, wenn die Pflanzen z.B. krank sind, eine Gefahr für andere Gehölze darstellen oder wenn sie ein Verkehrshindernis sind.
Expertentipp
Ein Form- und Pflegeschnitt ist zu jeder Jahreszeit erlaubt. Suchen Sie Sträucher und Büsche trotzdem nach Vogelnestern ab. Ein guter Zeitpunkt für den sanften Rückschnitt einer Hecke ist die Zeit um den 24. Juni, dem Johannistag. Bei den meisten Heckenpflanzen beginnt zu dieser Zeit der zweite Blattaustrieb, sie wachsen danach nicht mehr so stark und behalten ihre Form.
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