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Unkraut, Moos & Schimmel

Moos im Wald sammeln – ist das erlaubt?

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Moos im Wald sammeln - ist das erlaubt

Viele Gärtner sehen in Moos ein lästiges Unkraut und versuchen es auf zahlreichen Wegen zu entfernen. Dabei ist Moos eine echte Bereicherung für den Garten. Doch Moos wird eher selten in Gartenmärkten oder Gärtnereien angeboten. Deshalb kommen manche Gärtner auf die Idee, das Moos aus dem Wald zu holen. Aber ist es überhaupt erlaubt, dass man Moos aus dem Wald holt? Oder gibt es bestimmte Vorgaben zu beachten?

Deshalb sollte man Moos im Garten haben

Deshalb sollte man Moos im Garten haben


Moos wird im Garten eher als Eindringling gesehen, der entfernt werden muss. Manche flammen das Moos ab, andere gehen der Pflanze mit Harken und Gruber an die Wurzeln. Dabei sind Moose durchaus eine Bereicherung des Gartens. Da die Pflanze sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse reagiert, dient Sie als wichtiger Indikator für die Boden- und Luftqualität und chemische Belastungen. Wo Moos wächst, besitzen Boden und Luft eine hohe Qualität. Außerdem übernehmen Moose eine Schutzfunktion, indem Sie den Boden vor Austrocknung bewahren. Ganz nebenbei dienen Sie auch als Wasserspeicher, der die Feuchtigkeit an trockenen Tagen an den Boden abgibt. Wie Sie sehen, gibt es einige Gründe, weshalb Moos im Garten nützlich ist.

Darf man Moos aus dem Wald entfernen?

Darf man Moos aus dem Wald entfernen
Grundsätzlich befindet sich in Deutschland jeder Quadratmeter Land im Besitz einer Institution. Das können die Bundesländer, Landkreise, Städte oder Privatpersonen sein. Die Rechtslage sieht so aus, dass das alles, was sich auf diesem Land befindet, dem Eigentümers auch gehört. Neben Bäumen und Büschen zählen auch Pflanzen und Tiere dazu. Selbst wenn Sie nur einen Stock aus dem Wald entfernen, könnte das streng genommen als Diebstahl ausgelegt werden.

Die Handstraußregel erlaubt Moos aus dem Wald zu holen

Die Handstraußregel erlaubt Moos aus dem Wald zu holen
Ganz so dramatisch ist es dann aber doch nicht, denn es gibt zum Glück die sogenannte Handstraußregelung. Im §3 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt, das jeder Blumen, Farn, Pilze, Kräuter, Zweige und Moos aus dem Wald entnehmen darf. Allerdings nur in geringen Mengen und für den eigenen Bedarf. Sie dürfen also nicht mit der Schubkarre in den Wald gehen und ganze Waldlichtungen leerräumen. Eingeschränkt wird diese Regel nur dadurch das Pflanzen und Moose in Naturschutzgebieten und Wildparks sowie unter Naturschutz stehende Pflanzen generell nicht entfernt werden dürfen. Zu den unter Naturschutz stehenden Moosarten gehören Torfmoos, Hainmoos und Weißmoos. Es ist also problemlos möglich, Moos in kleinen Mengen aus dem Wald zu holen. Und da die Pflanzen sehr vermehrungsfreudig ist, reicht schon eine kleine Menge Moos für die Ansiedlung im Garten aus.

Expertentipp: So „ernten“ Sie Moos im Wald

Moos aus dem Wald zu holen ist im Grunde sehr einfach. Dazu benötigen Sie nicht einmal ein Messer, sondern zupfen das Teilstück einfach von der Pflanze ab. Achten Sie dabei aber unbedingt darauf, dass Sie die Pflanze ungefähr halbieren. Nur dann besitzen die beiden Teile, auch die nötige Kraft sich im Waldboden oder im Garten zu regenerieren.

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Bildquellen:

© www.istockphoto.com/Martin Wahlborg

Lisa ist begeisterte Hobby-Gärtnerin. Sie hat nicht nur einen bunten Garten mit Teich direkt vor ihrem Haus, sondern auch noch einen Schrebergarten, auf dem sie viel Gemüse anbaut. Als Garten-Redakteurin konnte sie ihr Hobby zum Beruf machen.

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